Integration in Kampfkunst (Sport) durch Gleichbehandlung

Das Tatsu-Ryu-Bushido, eine japanische Kampfkunst der Samurai, blickt auf eine mehr als 35-jährige Geschichte zurück und hat sehr viel Erfahrung und internationalen Austausches mit unterschiedlichsten Menschen und deren Rückmeldungen gesammelt. Das Tatsu-Ryu-Bushido definiert die „Integration“ etwas anders als der DOSB = Deutsche Olympische Sportbund

Keine Klassifizierung . . .

„Integration in Kampfkunst (Sport)“ bedeutet nicht ausschließlich „Flüchtlinge“ zu integrieren. Integration bedeutet, Menschen zu integrieren, die zugezogen sind, noch nie Sport gemacht haben, sozialen Anschluss suchen oder einfach mal etwas anderes kennen lernen wollen. Es geht in der Kampfkunst oder im Sport um Menschen und nicht um Klassifizierungen wie Flüchtlinge, Alleinerziehende, Rentner und andere. Die meisten neuen Mitglieder, egal welcher Herkunft, wollen nicht besser oder schlechter behandelt oder bevorzugt, sondern gleichbehandelt werden.

Im Tatsu-Ryu-Bushido zählt der Mensch . . .

Dem Tatsu-Ryu-Bushido ist es egal ob jemand aus Limburgerhof, Neuhofen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Italien oder Syrien kommt. Auch ist es egal ob jung oder alt, weiblich oder männlich, weiß oder schwarz. Im Tatsu-Ryu-Bushido zählt der Mensch und JEDER ist willkommen!

Die Entwicklung hängt an jedem einzelnen . . .

Im Tatsu-Ryu-Bushido werden alle gleichbehandelt. Jeder entscheidet für sich, wieviel Zeit er investiert, wie er sich engagiert und wie schnell seine Ausbildung voranschreitet.

Warum Beitragsreduzierung oder beitragsfrei, Reisekostenbeihilfe . . .

Integration durch Beitragsreduzierung oder beitragsfrei? Warum sollen die meisten Mitglieder bezahlen und einige nicht? Wo fängt man an, beim Flüchtling, Rentner, Arbeitssuchenden oder Alleinerziehenden? Dies zu bewerten sollte keine Aufgabe im Verein sein. Integration in Kampfkunst (Sport) durch Gleichbehandlung! Integration ist keine Zweiklassengesellschaft. deshalb zahlen im Tatsu-Ryu-Bushido ALLE Mitglieder den gleichen Grundbeitrag. Förderung von Fahrkosten sollte, wenn an alle sozialbenachteiligte vergeben werden.

Regelungen und Gesetze sollten eingehalten werden . . .

Das Tatsu-Ryu-Bushido ist mit seinem Verein Mitglied im Sportbund und ist verpflichtet, Mindestbeiträge zu erheben, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können und deren Mitgliedschaft nicht zu gefährden. Dies schließt grundsächlich „beitragsfrei“ aus. Zudem sollte die Gemeinnützigkeit des Finanzamtes eines Vereines, nicht außer Acht gelassen werden. Gemeinnützigen Sportvereinen ist es im Allgemeinen nur erlaubt, Geld- oder Sachmittel für diejenigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden, die in ihrer Satzung aufgeführt sind. Das Tatsu-Ryu-Bushido hat sich entschlossen, nur engagierte Mitglieder wie z.B. Funktionäre und Trainer zu fördern und das wurde in allen Satzungen als Zweck beschlossen und eingetragen.

Externe Förderungen sind möglich . . .

Es gibt zahlreiche externe Fördermöglichkeiten wie Sozialgeld nach SGB II, Bildungspaket (Freizeit, Kultur und Sport: Für die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikschule oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein monatliches Budget von 10 Euro bereitgestellt.) oder diverse Fördervereine.

Extra Förderprogramm exklusiv für Flüchtlinge (Oktober 2022): https://www.sportbund-pfalz.de/blog/integration-durch-sport-zusaetzliche-foerdermoeglichkeit-fuer-gefluechtete/

Christian Wiederanders, Präsident, Vorsitzender, Jugendleiter, Übungsleiter, Vereinsmanager und Geschäftsführer im Tatsu-Ryu-Bushido im Oktober 2017

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