Kinder- und Jugendschutz in der Kampfkunst (Sport)

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Kinder- und Jugendschutz in der Kampfkunst Tatsu-Ryu-Bushido (Sport)

Präventionskonzept zur Verhinderung von (sexualisierter) Gewalt im Sport durch Sport!

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Im Tatsu-Ryu-Bushido ist das Thema von Anfang an in seinen Vereinen und Trainings bekannt und seit 2007 noch strenger in der Auswahl von Trainern und Funktionären.

Auch wir, wie die Deutsche Ju Jutsu Verband – Herausgeber des Kursmodels Nicht-mit-mir, wurden nicht völlig überrascht, als in den letzten Jahren vermehrt Missbrauchsfälle z.B. in der kath. Kirche, aber auch im Sport aufgedeckt wurden.

Auch wir müssen uns weiterhin mit der Thematik befassen und möglichst viele Trainer/-innen, Eltern, Kinder und Jugendliche informieren, damit wir unseren Verband für „reisende Pädophile“ möglichst unattraktiv machen. Unsere Trainer/-innen müssen aber auch Bescheid wissen, wie sie einem falschen Missbrauchsvorwurf vorbeugen können. Daher ist die Weiterbildung zum Thema Kinderschutz im Verein stets präsent.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sportjugend haben dies inzwischen erkannt und ihre Förderrichtlinien entsprechend ausgerichtet.

Sportvereine sind – neben anderen Institutionen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird – grundsätzlich ein interessantes Gebiet für pädophile Menschen, die in ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche geprägt sind. Sie haben hier problemlos Zugang zu Kindern und Jugendlichen, üben eine Vertrauensstellung aus, kennen sowohl räumliche als auch zeitliche Gelegenheiten, um ihren Neigungen nachzugehen. Sie sind in der Regel sehr engagiert und können gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Niemand würde vermuten, dass sie eine Gefahr sind.

Auf der anderen Seite fragen sich aufgrund der Berichterstattung in den Medien viele Trainer und Trainerinnen, ob sie den Umgang mit ihren Kindern und Jugendlichen weiter so handhaben können, oder ob sie mehr Distanz aufbauen müssen, um nicht in den Verdacht zu kommen, Missbrauch auszuüben.

Präventionskonzept der Deutschen Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V. (DTRBK)

Die Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V., seine Landesverbände und die Sportvereine übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Verbandsarbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Daher gilt für alle Trainer und Funktionäre

  • Für Trainer mindestens eine Übungsleiter D-Lizenz nach DOSB Standards
  • DOSB Verhaltenskodex – unterschrieben
  • mindestens ein zertifizierter Gewalt- und/oder Kinderschutzbeauftragter im Trainerteam
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis – Vorlage alle 4 Jahre
  • Verzichtserklärung – Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach § 72a Absatz 1 SGB VIII den §§171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184i, 201a, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches anhängig.  Ich verpflichte mich hiermit, meinem Träger sofort zu informieren, wenn ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o.g. Paragrafen gegen mich eröffnet werden sollte.
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildung

Aufsichtsplicht! Wir nehmen unsere Verantwortung ernst! Wenn Eltern ihre Kinder im Training abgeben, ist die Aufsicht ständig gewährleistet. So gehen keine Kinder unter 10 Jahre generell allein auf die Toilette außer Sichtweite. Hier gehen mindestens immer zwei Kinder zusammen und der Trainer ist in Reichweite. Die Umkleiden gehören nicht zur Aufsichtspflicht des Vereines und der Trainer! Eltern müssen sicherstellen, dass die Kinder nur in die Halle gehen, wenn ein Trainer Anwesend ist. Die Abholung erfolgt vor der Halle. Der Trainer wartet, bis das letzte Kind abgeholt worden ist. Daher bitte immer pünktlich sein! Kinder, die allein nach Hause gehen dürfen, ist schriftlich von den Eltern im Mitgliedsvertrag oder sonstiger Form dokumentiert. Dies ist sowohl in der Vereinssatzung, Richtline des Tatsu-Ryu-Bushido so festgelegt!

Eltern und in der Halle dabei sein! Nur zu Beginn, das diese Wissen, wem Sie ihre Kinder anvertrauen. Spätestens während des zweiten Trainingsbesuches, sollten die Eltern aus der Halle gehen. Ein Elternbeirat informiert relemäßig über Aktivitäten und organisiert gemeinsame Events mit Trainer,  Eltern und Kindern.

Handlungsempfehlung – “Nicht-mit-uns!”

Wir danken der Jugend im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. für die sehr gute Ausarbeitung des „NICHT-MIT-UNS“, was im Tatsu-Ryu-Bushido 1zu1 umgesetzt wird

Viele tausend Kinder und Jugendliche betreiben in Vereinen des Deutschen Olympischen Sportbundes ihre Lieblingssportart, im Freizeit-, Breiten- oder Leistungssport. Sport hat die grundsätzliche Intension, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihnen dadurch zu helfen, dass sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen. Die körperliche und emotionale Nähe, die durch Sport entstehen kann, ist für die Förderung des sozialen Zusammenlebens wichtig, sie birgt aber auch die Gefahr für sexualisierte Gewalt und Übergriffe. Gleichzeitig bietet Sport aber auch die Möglichkeit, Grenzverletzungen, die im oder außerhalb des Sports geschehen, wahrzunehmen und entsprechende Hilfe anzubieten.

Handlungsleitfaden – “Safe Sport” der Deutschen Sportjugend (dsj)

Dieser Handlungsleitfaden Safe Sport der dsj richtet sich an Sportvereine und behandelt insbesondere die Prävention von sowie die Intervention bei sexualisierter Gewalt. Sie verfolgt den Anspruch, den Ansprechpersonen für die Prävention von sexualisierter Gewalt und den Verantwortlichen im Sportverein – sowohl im Vorstand oder in der Geschäftsstelle als auch im Trainings- und Übungsbetrieb – mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben. Sie gliedert sich in drei Abschnitte: Kapitel 1 liefert Hintergrundinformationen, die in die Thematik einführen. Anschließend werden Empfehlungen sowohl zur Prävention von sexualisierter Gewalt (Kapitel 2) als auch zur Intervention bei konkreten Vorfällen (Kapitel 3) formuliert. Es handelt sich bei dieser Fachpublikation um eine Weiterentwicklung des 2011 herausgegebenen kommentierten Handlungsleitfadens für Sportvereine.

Gütesiegel des DJJV für Präventionsarbeit im Sport

Das Gütesiegel Prävention für das Tatsu-Ryu-Bushido hier >>>

Das Gütesiegel des DJJV e.V. soll Vereine kennzeichnen und auszeichnen, die sich im besonderen Maße in den Bereichen „Prävention sexualisierter Gewalt, Kinderschutz & Schutz vor Gewalt im Allgemeinen“ auszeichnen. Das Gütesiegel wird an Vereine vergeben, die nachfolgende Grundvoraussetzung erfüllen:

  • Der Verein bzw. die JJ-Abteilung muss ein Präventionskonzept verabschiedet haben
  • Die Grundlagen müssen im Leitbild, der Satzung oder in Ordnungen verankert sein
  • Der Verein bzw. die JJ-Abteilung muss einen Beauftragte/n für Kinderschutz benannt und geschult haben
  • Der Verein bzw. die JJ-Abteilung muss Verhaltensregeln und Trainingsstandards definiert bzw. übernommen haben und diese seinen Trainer/-innen bekannt gemacht haben
  • Alle Trainer/-innen des Vereins bzw. der JJ-Abteilung müssen den DOSB Verhaltenskodex unterschrieben haben, zudem muss darüber ein Presseartikel verfasst und veröffentlicht worden sein (Website/Zeitungsartikel)
  • Der Verein bzw. die JJ-Abteilung muss mindestens einen ausgebildeten Kursleiter/-in des Gewaltpräventionsprojektes “Nicht-mit-mir!” vorweisen

Gewaltschutzbeauftragter im Sportverein

Das Gütesiegel Prävention für das Tatsu-Ryu-Bushido hier >>>

Das Amt des Kinder- und Jugendschutzbeauftragten bzw. Gewaltschutzbeauftragten wurde vom JJVB (Ju-Jutsu-Verband Bayern) entwickelt. Das Gewaltschutzkonzept ist jedoch ausdrücklich nicht auf das Thema sexualisierte Gewalt beschränkt, da sich Gewalt im Sport auch in weiteren Problemfeldern wie z.B. Mobbing, Diskriminierung, Extremismus, Antisemitismus, Gewaltbereitschaft zeigen kann. Idealerweise sollten die Gewaltschutzbeauftragte Handlungskompetenzen haben und sich Fachwissen aneignen. Ihnen obliegt u.a. die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für und mit den Mitgliedsorganisationen (Landessportverbände, Sportfachverbände, Sportvereine, Abteilungen). Weiterhin sollten sie im Rahmen der Intervention und eines professionellen Krisenmanagements bei der Entwicklung oder Anpassung von Umgangsempfehlungen bei Vorfällen im Zusammenhang mit (bspw. sexualisierter Gewalt) mithelfen, einen Netzwerkaufbau zu Fachberatungsstellen initiieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Vorfällen im Zusammenhang mit (bspw. sexualisierter) Gewalt beraten.

Kursleiter/-innen “Nicht-mit-mir!”

Unsere Kursleiter im Tatsu-Ryu-Bushido hier >>>

Die „Nicht-mit-mir! – Schütz Dich vor Gewalt!“ Ausbildung richtet sich an alle interessierten Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit in den Vereinen, die sich dem Themenkreis „Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“ annehmen wollen. Die Ausbildung qualifiziert die Teilnehmer/-innen Kurse und Trainingseinheiten nach dem Kurssystem „Nicht-mit-mir! – Schütz Dich vor Gewalt!“ anzubieten. Es werden die sportpraktischen Aktivitäten wie beispielsweise Kennenlern-, Vertrauens- und Schreispiele oder Trainingsformen zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung, sowie der Einsatz von Hilfsmitteln und theoretische Unterrichte wie u.a. aktuelle Gewaltthemen oder sexuellen Missbrauch verhindern nach den beiliegenden Lehrplänen angeboten und durchgeführt. Des Weiteren wird intensiv der Kursaufbau mit allen dazugehörigen Elementen wie beispielsweise einem Elternabend, einem strukturierten möglichen Stundenablaufplans des Kurses, Altersgemäßheit im Kurssystem (Geschlechtsspezifik), Finanzierungsmöglichkeiten und Werbung / Marketing für einen Gewaltpräventionskurs unterrichtet. Hierzu wurden auch die notwendigen rechtlichen Aspekte in der Gewaltprävention wie u.a. das Notwehrrecht vermittelt. Trainingsformen als praktische Einheiten werden in den beiden Bausteinen Selbstbehauptung und Selbstverteidigung in der Praxis unterrichtet. Spiele zur Förderung sozialer Verhaltensweisen und einfache Techniken zur Selbstverteidigung, sowie Techniken für den Ernstfall sind auch Bestandteil der Ausbildung. Ein weiterer Bereich stellte der Einsatz von Hilfsmitteln im Rahmen des Selbstverteidigungstraining zur Stärkung des Selbstwertgefühls dar. Deeskalation und Intervention ist eine Einheit der Lösungsstrategien, auch hier wird in der Ausbildung eingegangen.

 

Nicht-mit-mir Kurse für Kinder

„Nicht mit mir – Schütz dich vor Gewalt!“ ist ein mehrfach prämiertes deutschlandweites und bundeseinheitliches Präventions-, Selbstbehauptungs– und Selbstverteidigungskonzept für Kinder und Jugendliche.

Starke Drachen Kinder

„Starke Drachen Kinder – Schütz Dich gegen Gewalt“ ist ein hoch professionelles sowie kindergerechtes Kurssystem des Tatsu-Ryu-Bushido, und stellt ein bundeseinheitliches Gewaltpräventions-, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskonzept für Kinder und Jugendliche da. Es verbindet zahlreiche Kurskonzepte zu einem optimalen und abgestimmten Kurskonzept.

Beauftragte/r Prävention sexualisierte Gewalt & Kinderschutzbeauftragte

zertifizierte Kinderschutzbeauftragte

Christian Wiederanders

Christian Wiederanders

Kinderschutzbeauftragter & Gewaltschutzbeauftragter

Fabian Birkle

Fabian Birkle

Kinderschutzbeauftragter

Sabina Nezirovic

Sabina Nezirovic

Kinderschutzbeauftragte

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

0800 / 22 55 53

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Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS

116 006

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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

08000 / 116 016

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Nummer gegen Kummer

116 016

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