Mitgliedschaft kündigen nach Vereinssatzung §5 Absatz 2
Mitgliedschaft kündigen!
Sehr geehrtes Mitglied,
schade, dass Du kündigen möchtest. Du kannst im folgenden Formular deine Absicht bekannt geben. Bitte bedenke aber, das die Kündigung schriftlich unterschriebene Form nach der Vereinssatzung §5 Absatz 2 innerhalb der Frist erfordert. Kündigung mittels SMS oder E-Mail ist NICHT zulässig! Du erhältst digital eine Bestätigung, auch wenn dies KEIN Muss ist, auf deine E-Mail-Adresse. Die Bestätigung erhältst du in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang der Kündigung, bzw. spätestens zum 20. Dezember eines Kalenderjahres
- TATSU-RYU-BUSHIDO
- # Kündigung Mitgliedschaft
- Postfach 60
- 67117 Limburgerhof
