Mitgliedschaft kündigen nach Vereinssatzung §5 Absatz 2
TATSU-RYU-BUSHIDO.com
Mitgliedschaft kündigen!
Sehr geehrtes Mitglied,
schade, dass Du kündigen möchtest. Du kannst im folgenden Formular deine Absicht bekannt geben. Bitte bedenke aber, dass die Kündigung schriftlich unterschriebene Form nach der Vereinssatzung §5 Absatz 2 innerhalb der Frist erfordert. Kündigung mittels SMS oder E-Mail ist NICHT zulässig! Du erhältst digital eine Bestätigung, auch wenn dies KEIN Muss ist, auf deine E-Mail-Adresse. Die meisten haben eine „AKTIVE-SOLIDE“ Mitgliedschaft mit Laufzeit jeweils zum 31.12. Die Kündigung muss hier bis spätestens 15.12. eingegangen sein, ansonsten gilt der 31.12. im Folgejahr! Die Bestätigung erhältst Du in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang der Kündigung, bzw. spätestens zum 20. Dezember eines Kalenderjahres.
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- # Kündigung Mitgliedschaft
- Postfach 60
- 67117 Limburgerhof
Eine Mitgliedschaft im TATSU-RYU-BUSHIDO erwerben, ändern oder kündigen, bedarf der schriftlich unterschriebenen Form! Entfällt bei Bestätigungen und Probemitgliedschaften!
Ankündigung meine Mitgliedschaft zu kündigen!
1-KLICK-ONLINE-KÜNDIGEN – entfällt in den Tatsu-Ryu-Bushido Vereinen, da es NICHT möglich ist, eine Mitgliedschaft online abzuschließen. Das Online-Formular “Mitglied werden” unterstützt nur die lesbare und vollständige Mitgliedererfassung (für die Versicherung zwingend notwendig)