In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind. Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt (BKA)) auf der Grundlage, der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt. Grundlage Grundgesetz: Nach der deutschen Verfassung liegt die Polizeihoheit in Deutschland bei den Bundesländern. Doch Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt und die föderale Vielfalt darf nicht zu einem Nebeneinander der Polizeibehörden führen. Das Grundgesetz sieht daher die Einrichtung einer Zentralstelle für die deutsche Polizei vor. Das Bundeskriminalamtsgesetz: Im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) sind unter anderem die Aufgaben und Befugnisse des BKA geregelt. In erster Linie ist das BKA-Zentralstelle, die Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei. Gleichzeitig hat es aber auch eigene Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbefugnisse und ist für den Schutz von wichtigen Politikern verantwortlich.
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Das Tatsu-Ryu-Bushido teilt diese Information ohne Bewertung! (Textauszug BKA)