SA 02.04.2022: Ab 3. April 2022 bitte beachten! Bis nach den Osterferien gilt für den Zugang zu Trainings & Events einen nicht älter als 24 Stunden alten selbst durchgeführten Antigen-Schnelltest. Die Voranmeldung ein Tag zuvor bis 21 Uhr bleibt bis 30.06.2022 bestehen. In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.