MI 24.11.2021: Das Tatsu-Ryu-Bushido setzt ab 22. November 2022 auf Onlinetraining- und Events. Ausnahme sind notwendige Präsenztreffen bis maximal 5 Personen. Hier gilt grundsätzlich die Testpflicht für ALLE. Das Trainingskonzept sollen ALLEN Menschen die Chance geben, das Tatsu-Ryu-Bushido ohne Einschränkung auszuüben. Diese Regelung bleibt bis voraussichtlich bis 31. Dezember 2021 bestehen, bzw. solange die Hospitalisierungsrate über 3 ist (nur 2G ohne Testpflicht)! Folgend die Informationen des Sportbund-Pfalz und Ministerium Rheinland-Pfalz:
# Info Sportbund-Pfalz: https://www.sportbund-pfalz.de/blog/28-corona-bekaempfungsverordnung-mit-2g-regelungen-fuer-den-sport-im-innenbereich/
# Auszug https://corona.rlp.de/de Bereich Sport
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28. Corona-Bekämpfungsverordnung mit 2G-Regelungen für den Sport im Innenbereich
Geimpfte Personen und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 12 Jahre und drei Monate können ohne Personenbegrenzung am Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport teilnehmen. Dazu können nicht-immunisierte Sporttreibende (siehe „Nicht-immunisierte Personen“) hinzukommen: Bis maximal 25 Personen bei Warnstufe 1, bis maximal zehn Personen bei Warnstufe 2 und bis maximal fünf Personen bei Warnstufe 3. Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können auch bei Erreichen der Warnstufe 2 und 3 neben den Geimpften, Genesenen und Kindern bis einschließlich 12 Jahre und drei Monaten bis zu 25 nicht-immunisierte Personen teilnehmen. Dabei beziehen sich diese Personenbeschränkungen auf die Gruppe von Personen, die tatsächlich gemeinsam Sport treiben. Dies ist dann ohne Einhaltung von Abstand und ohne Maske möglich. Es gelten aber im Innenbereich die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 12 Jahre und drei Monate und Schülerinnen und Schüler. Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport können nach den Regelungen für Veranstaltungen (siehe „Veranstaltungen“) stattfinden. Zum Betrieb und Besuch von Schwimmbädern siehe „Schwimm- und Spaßbäder und Thermen“.
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