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NEU2025: E-Rechnungspflicht | EU-Produktsicherheitsverordnung | Verpackungsregister

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E-Rechnungspflicht

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte Pflicht: QUELLE DO 26.12.2024: https://www.e-recht24.de/mitglieder/wissen/beitraege/e-rechnung/

Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu einer gescannten Rechnung oder einem PDF enthält sie alle relevanten Daten in maschinenlesbarer Form und ermöglicht so eine automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Eingriffe, was bei Scans und PDFs nicht möglich ist.

Wie funktioniert das mit der E-Rechnung? Eine E-Rechnung basiert auf einem strukturierten elektronischen Format wie XML. Sie wird mit einem Tool oder einer Software generiert und digital an den Empfänger übermittelt – beispielsweise per Mail.

Wer muss eine E-Rechnung ausstellen?Die E-Rechnungspflicht betrifft Sie als Unternehmer, wenn Sie im B2B-Bereich tätig sind und steuerpflichtige Leistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sowohl Sie als Rechnungssteller als auch der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig sind.

Welche Pflichten kommen auf Hersteller zu?Ja, E-Rechnungen müssen auch für Barkäufe ausgestellt werden. Es gibt jedoch Mindestgrenzen: Erst wenn der Betrag 250 Euro überschreitet, ist die Ausstellung einer digitalen Rechnung erforderlich. Sie können vor Ort zunächst einen Kassenbeleg als sonstige Rechnung erstellen, die E-Mail-Adresse des Leistungsempfängers erfragen und später die E-Rechnung per E-Mail versenden.

Welche Leistungen fallen gar nicht unter die E-Rechnungspflicht? Leistungen, die nicht unter die E-Rechnungspflicht fallen, dürfen Sie weiterhin als “sonstige Rechnung” übermitteln – also zum Beispiel in ausgedruckter Form oder per PDF. Dazu gehören:

  • Kleinbeträge bis 250 Euro Bruttobetrag
  • Fahrausweise, die als Rechnung gelten
  • geplante Ausnahme: Leistungen von Kleinunternehmern
  • Leistungen an nicht unternehmerisch tätige Vereine und staatliche Einrichtungen
  • Leistungen an private Endverbraucher

Wir sind bemüht unabhängig der Ausnahme ein Plugin zur Bereitstellung von E-Rechnungen in Woocommerce zu aktivieren, unabhängig der Nutzbarkeit der Empfänger!

Umsetzung in WordPress mit WooCommerce: Am MO 30.12.2024 – 10 Uhr wurde das Plugin: E-Invoicing For WooCommerce installiert und angepasst! Die Firma Tatsu-Ryu-Bushido Christian Wiederanders e.K. verabeitet auch die beauftragten Ticketbestellungen für Kurse und Veranstaltung der Deutschen Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.

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