FR 02.07.2021: Die 24. Corona Bekämpfungsverordnung gilt ab dem 2. bis einschließlich 30. Juli 2021. Für den Sportbetrieb bringt sie einige weitere Erleichterungen. Die Gruppengrößen wurden sowohl im Außen- als auch im Innenbereich auf 50 Personen angehoben, die Personenbegrenzung auf eine Person pro fünf Quadratmeter gesenkt. Geblieben ist die Testpflicht im Innenbereich, allerdings sind neben den Kindern bis einschließlich 14 Jahre nunmehr auch die Übungsleiter von der Testpflicht ausgenommen. Veranstaltungen sind jetzt im Außenbereich bis 500 Zuschauern bzw. Teilnehmern und im Innenbereich bis 300 Zuschauern bzw. Teilnehmern möglich. Erfreulichste Änderung ist der Wegfall der Testpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich. Damit ist nunmehr die Durchführung der Mitgliederversammlungen relativ unproblematisch möglich.
Nach der 24. Corona Bekämpfungsverordnung, die bis einschließlich 30. Juli gilt, ist Kontaktsport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig wenn:
- die Sportausübung im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkung (25 Personen verschiedener Hausstände, zuzüglich Personen unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesen) erfolgt
- die Sportausübung in Gruppen von maximal 50 teilnehmenden Personen erfolgt, und von mindestens einer verantwortlichen Person angeleitet wird, es sei denn für ein angeleitetes Training oder einen Wettkampf in einer Mannschaftssportart ist zur Durchführung eine höhere Personenzahl erforderlich. Geimpfte Personen und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt.
Bei der Sportausübung ist zu beachten:
- Es gilt auf der Gesamttrainingsfläche die Personenbegrenzung auf 1 Person pro 5 qm, Geimpfte und Genesene sind hierbei zu berücksichtigen,
- zwischen Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten, bei Gruppen ab zehn Personen ist der Abstand zwischen den Gruppen mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen
- im Innenbereich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung
- im Innenbereich gilt außerhalb der sportlichen Betätigung die Maskenpflicht
- im Innenbereich gilt die Testpflicht, ausgenommen sind Personen bis einschließlich 14 Jahre, Geimpfte und Genesene sowie die Trainerinnen und Trainer,
- die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes gestattet,
Für das Tatsu-Ryu-Bushido gilt:
- Vor Ort Anmeldungen sind verboten!!!
- Alle Trainings müssen vorab ein Tag zuvor bis 18 Uhr registriert werden – Kursplan >>>
- Teilnahme an Trainings für Mitglieder ab 1. Juni 2021 Bedarf der digitalen Mitgliederregistrierung hier >>>
- Freilufttraining in Gruppen zu maximal 15 Personen – Abstandstraining 3 Meter ohne Masken und ohne Testpflicht im freien!
- Indoortraining in Rheinland-Pfalz mit Testplicht – Baden Württemberg ohne Testpflicht! – Gruppe maximal 15 Teilnehmer
- Live-Onlinetrainings starten erst wieder im September 2021
- FIT-MIT-SPASS.online läuft montags FREILUFT von 19:30-20:30 Uhr weiter