JA und NEIN: Der Mitgliedsvertrag, Anwesenheits- und Teilnehmerlisten und die Eventanmeldung weist darauf hin, das mit Unterschrift die AGB, Richtlinie und Satzung anerkannt wird. Leider wird diese nur teilweise oder gar nicht beachtet. Die erfordert eine aktive Mitteilung, wenn keine Veröffentlich erfolgen sollte. Es ist zu beachten das wir nicht unterscheiden können, welche Bilder nur auf die Homepage dürfen und welche nicht z.B. auf Facebook. Das nimmt hierzu Zuviel ehrenamtlichen administrativen Aufwand in Anspruch! Hier die Auszüge aus der AGB und Satzung:
Satzung §6 Absatz 7 „Rechte und Pflichten der Mitglieder“: Das Mitglied erklärt sich mit seiner Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag einverstanden, dass Bilder, Ton- und Videoaufnahmen von ihm anlässlich bei Tatsu-Ryu-Bushido-Aktivitäten auf sämtlichen Online-Auftritten, auch bei Drittanbietern und Printmedien der Tatsu-Ryu-Bushido-Verbände und Vereine veröffentlicht werden dürfen, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft. Es gelten die §§ 22, 23 Kunsturheberrechtsgesetz. Ein Widerspruch dagegen, muss mittels Formular
www.keinbildvonmir.tatsu-ryu-bushido.com und einem Gesichtsfoto zeitgleich mit dem Mitgliedsantrag eingehen. Mögliche Einschränkungen, wie auf dem Formular vermerkt, zu bestimmten Veranstaltungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Betroffene Bilder werden gelöscht oder unkenntlich gemacht.
AGB § 11 Absatz 7 „Anmeldung, Fristen und Abschluss von Verträgen zu einer Veranstaltung, Reise, Seminar und Prüfung“ Bei Veranstaltungen, Reisen, Seminaren und Prüfungen werden Bilder, Ton- und Videoaufnahmen getätigt. Diese werden dann auszugsweise zur Veröffentlichung zu Pressezwecken auf sämtlichen Online-Auftritten*, auch bei Drittanbietern und App, Printmedien verwendet. Der Teilnehmer einer Veranstaltung stimmt dieser Möglichkeit mit Anmeldung oder Buchung zu. Es gelten die §§ 22, 23 Kunsturheberrechtsgesetz. Ein Widerspruch dagegen, muss mittels Formular
www.keinbildvonmir.tatsu-ryu-bushido.com und einem Gesichtsfoto zeitgleich mit der Anmeldung oder Buchung, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, eingehen. Mögliche Einschränkungen, wie auf dem Formular vermerkt, zu bestimmten Veranstaltungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Betroffene Bilder werden entsprechend gelöscht oder unkenntlich gemacht.
*Änderung auf Basis der neuen Satzung vom 11.03.2017 Online-Auftritte beinhaltet auch Auftritte bei Drittanbietern! Hierzu gehörten aktuell: Facebook, Twitter, Google+, Instagram und YouTube!